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   VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428   

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VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428 (https://dejure.org/2010,7550)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428 (https://dejure.org/2010,7550)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 15 ZB 08.1428 (https://dejure.org/2010,7550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ein die Fragen des Immissionsschutzes umfassender Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Wohnbebauung ist nicht bescheidungsfähig, wenn mangels ausreichender Planunterlagen nicht beurteilt werden kann, wie ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bescheidungsfähigkeit eines Bauvorbescheids bei nicht ausreichenden Planunterlagen zur Beurteilung der baulichen Möglichkeit der Rücksichtnahme auf eine vorhandene erhebliche Immissionsvorbelastung; Bescheidungsfähigkeit eines die Fragen des Immissionsschutzes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bescheidungsfähigkeit eines Bauvorbescheids bei nicht ausreichenden Planunterlagen zur Beurteilung der baulichen Möglichkeit der Rücksichtnahme auf eine vorhandene erhebliche Immissionsvorbelastung; Bescheidungsfähigkeit eines die Fragen des Immissionsschutzes ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvorbescheid: Rücksicht auf Immisonsvorbelastung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 170
  • DÖV 2011, 245
  • BayVBl 2011, 271
  • ZfBR 2011, 494 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428
    Damit liegen die errechneten Beurteilungspegel deutlich über den Immissionsrichtwerten für Dorf- und Mischgebiete (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 16. BImSchV), bei denen im Regelfall eine Wohnnutzung noch gesundheitlich unbedenklich erscheint (BVerwG vom 23.9.1999 BVerwGE 109, 314).

    Ist ein Gebiet, wie hier, durch Immissionen bereits erheblich vorbelastet, trifft den Bauwilligen jedenfalls die Obliegenheit, durch Plazierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrissgestaltung und andere ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" seinerseits die gebotene Rücksicht darauf zu nehmen, dass die Wohnnutzung nicht unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt wird (BVerwG vom 23.9.1999 a.a.O.; vom 29.3.2007 Az. 4 A 2003/07 RdNr. 3).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428
    Künftige Entwicklungen sind dabei insoweit zu berücksichtigen, als sie im vorhandenen baulichen Bestand bereits ihren Niederschlag gefunden haben (BVerwG vom 14.1.1993 DVBl 1993, 652).

    Künftige Entwicklungen können demnach nur insoweit berücksichtigt werden, als sie im vorhandenen baulichen Bestand bereits ihren Niederschlag gefunden haben (BVerwG vom 14.1.1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428
    Mit verkehrslärmbedingten Schlafstörungen ist aber bereits zu rechnen, wenn ein Pegel von 30 dB(A) in den Innenräumen überschritten wird (BVerwG vom 17.5.1995 DVBl 1995, 1010 ff.; VGH BW vom 11.10.2006 NVwZ-RR 2007, 168 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Gewerbebetriebs gegenüber einer heranrückenden

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428
    Mit verkehrslärmbedingten Schlafstörungen ist aber bereits zu rechnen, wenn ein Pegel von 30 dB(A) in den Innenräumen überschritten wird (BVerwG vom 17.5.1995 DVBl 1995, 1010 ff.; VGH BW vom 11.10.2006 NVwZ-RR 2007, 168 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91

    Heranrückende Bebauung - Studentenwohnheim neben bestehendem Gewerbebetrieb -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428
    Den Bewohnern von Wohnhäusern kann aber nicht angesonnen werden, die Fenster grundsätzlich geschlossen zu halten oder sich ausschließlich auf eine kurzzeitige Stoßlüftung zu beschränken (BVerwG vom 4.10.1991 BauR 1992, 45).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428
    Diese Verkehrswege unterliegen der Fachplanung (§ 18 AEG, § 17 Abs. 1 FStrG), die sich nach § 38 Satz 1 BauGB gegenüber den bebauungsrechtlichen Anforderungen ebenso wie auch gegenüber einer gemeindlichen Bauleitplanung durchsetzt (BVerwG 12.12.1990 DVBl 1991, 810).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428
    Die Voranfrage ist erkennbar nicht auf die Prüfung der grundsätzlichen Zulässigkeit der Wohnbebauung beschränkt mit der Maßgabe, dass erst dem anschließenden Baugenehmigungsverfahren überlassen bleiben soll, ob überhaupt und wenn ja, mit welchen technischen Vorkehrungen und rechtlichen Maßnahmen das Gebot der Rücksichtnahme und gesunde Wohnverhältnisse gewahrt werden können (vgl. zu dieser Form des Vorbescheids BVerwG vom 3.4.1987 NVwZ 1987, 884).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79

    Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428
    Maßgeblich sind die landesrechtlichen Regelungen für den Vorbescheid (BVerwG vom 4.3.1983 BauR 83, 343; Koch/Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, RdNr. 8 zu Art. 71 BayBO 2008).
  • VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 B 94.1513
    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428
    Nebenbestimmungen sind unzulässig, wenn derart umfassende Änderungen notwendig sind, dass nicht sie, sondern nur neue Bauanträge in Frage kommen (BayVGH vom 20.5.1996 BayVBl 1997, 405; Koch/Molodovsky/Famers, a.a.O., RdNr. 89 zu Art. 68 BayBO 2008).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 4 A 2003.07

    Einbeziehung von Wohnraum in ein Programm zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428
    Ist ein Gebiet, wie hier, durch Immissionen bereits erheblich vorbelastet, trifft den Bauwilligen jedenfalls die Obliegenheit, durch Plazierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrissgestaltung und andere ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" seinerseits die gebotene Rücksicht darauf zu nehmen, dass die Wohnnutzung nicht unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt wird (BVerwG vom 23.9.1999 a.a.O.; vom 29.3.2007 Az. 4 A 2003/07 RdNr. 3).
  • VG Freiburg, 22.09.2020 - 13 K 3129/19

    Unvollständigkeit der Bauvorlagen bei einer Bauvoranfrage; schädliche

    Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids besteht, wenn ein entsprechender bescheidungsfähiger Antrag gestellt wurde (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428 -, juris Rn. 14; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.1995 - 5 S 733/94 -, juris Rn. 41, bzgl. eines Baugenehmigungsantrags) und öffentlich-rechtliche Vorschriften den zur Klärung gestellten Fragen nicht entgegenstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2003 - 3 S 439/03 -, juris Rn. 21; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Loseblatt, Stand: November 2019, § 57 Rn. 7).

    Eine Bauvoranfrage ist, ebenso wie ein Bauantrag, erst bescheidungsfähig, wenn die zugehörigen Bauvorlagen (§ 53 Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 2 LBO) vollständig sind (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.12.2010, a.a.O., vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.1995, a.a.O.).

    Den vorgelegten Lageplänen und sonstigen Antragsunterlagen lässt sich nicht ansatzweise entnehmen, in welcher Größenordnung schädliche Immissionen durch das Vorhaben verursacht würden (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.02.2004 - 10 A 558/02 -, juris Rn. 64 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.12.2010, a.a.O., Rn. 11 ff.).

  • VG Augsburg, 07.09.2011 - Au 4 K 11.588

    Bauvorbescheid für Einfamilienhäuser; landwirtschaftlicher Betrieb; heranrückende

    Ein Vorbescheidsantrag ist demgegenüber nicht bescheidungsfähig, wenn die zur Entscheidung gestellte Frage nicht ohne Kenntnis und Prüfung des Gesamtvorhabens beurteilt werden kann, wenn die Bauvorlagen eine Beurteilung des Vorhabens nicht zulassen oder wenn wesentliche Fragen ausgeklammert bleiben (BayVGH vom 02.12.2010, DVBl 2011, 170, juris-Rdnr. 12).

    Anders als in der o.g. Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 2.12.2010, a.a.O.) liegt im vorliegenden Fall aber keine aufgrund einer Vielzahl unterschiedlicher Immissionen (dort: Bahnstrecke, Bundesstraße und Gewerbebetrieb) bestehende erhebliche Vorbelastung des streitgegenständlichen Grundstücks vor.

    Das Maß der gegenseitig zu übenden Rücksichtnahme richtet sich dabei grundsätzlich nach dem in der Umgebung tatsächlich Vorhandenen nach Maßgabe des rechtlich Zulässigen (BayVGH vom 2.12.2010, a.a.O., juris-Rdnr. 19).

    Künftige Entwicklungen oder geplante Erweiterungen sind dabei nur insoweit zu berücksichtigen, als sie im vorhandenen baulichen Bestand bereits ihren Niederschlag gefunden haben (BVerwG vom 14.1.1993, BauR 1993, 445, juris-Rdnr. 25; BayVGH vom 2.12.2010, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 09.10.2014 - AN 9 K 14.00830

    Baurecht; rfolgreiche Nachbarklage gegen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

    Bei vorhandenen erheblichen Immissionsvorbelastungen könne ein Vorbescheidsantrag nicht positiv bescheidungsfähig sein, wenn mangels ausreichender Planunterlagen nicht beurteilt werden könne, wie baulicherseits darauf Rücksicht genommen werden solle (BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428 - BayVBl. 2011, 271; BayVGH B.v. 25.2.2013 - 2 ZB 12.668 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2012 - 10 N 43.09

    Vorbescheid; Antrag; Vorbescheidsfrage; Bauvorhaben; Bestimmtheit;

    Der Vorbescheid regelt als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung einzelne, das Baugenehmigungsverfahren betreffende Fragen verbindlich und abschließend (vgl. u.a. BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 15 ZB 8.1428 -, DVBl. 2011, 170, juris Rn. 2).

    Dies hat zur Folge, dass ein Vorbescheidsantrag insbesondere dann nicht bescheidungsfähig ist, wenn die zur Entscheidung gestellte Frage nicht ohne Kenntnis des Gesamtvorhabens beurteilt werden kann oder die Bauvorlagen eine Beurteilung des Vorhabens nicht zulassen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 25. April 2007, a.a.O., Rn. 18; BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 2).

  • VGH Bayern, 03.05.2022 - 22 B 20.2178

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung- Lärmbelästigung einer

    Soweit der Beklagte den beim Abkippen von Stanzabfällen ermittelten Spitzenpegel (73 dB(A)) und die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Dezember 2010 (15 ZB 08.1428 - juris Rn. 19) anführt, folgt daraus nicht, dass der maßgebliche Immissionsrichtwert von 55 dB(A) am Tag nicht eingehalten werden könnte.
  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 385.12

    Erteilung eines positiven Bauvorbescheides

    Wie bereits zu Frage 2 des Vorbescheidsantrags ausgeführt, regelt der Bauvorbescheid als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung einzelne, das Baugenehmigungsverfahren betreffende Fragen verbindlich und abschließend (vgl. neben den oben bereits genannten Nachweisen z.B. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - VGH 15 ZB 8.1428 -, juris Rn. 12).
  • VG München, 24.07.2019 - M 9 K 18.3101

    Unbegründete Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides wegen fehlender Standort-

    Der Vorbescheidsantrag ist deshalb unzulässig bzw. nicht bescheidungsfähig (statt aller BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428; U.v. 22.5.2006 - 1 B 04.3531), die Klage bereits aus diesem Grund - richtigerweise als unbegründet (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.2006, a. a. O.; a. A. SächsOVG, U.v. 3.7.2012 - 4 B 808/06 - juris) - abzuweisen (vgl. generell BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428 - juris; U.v. 10.12.2007 - 1 BV 04.843 - juris, auch OVG NW, B.v. 6.10.2014 - 2 A 434/13 - juris).

    Sollte der Privilegierungstatbestand nicht eingreifen, wäre zudem bspw. offen, ob eine Splittersiedlung erweitert wird oder wie auf die Immissions- (vor-) belastung durch das angrenzende Gewerbegebiet Rücksicht genommen werden soll (dazu statt aller BayVGH, B.v. 2.12.2010, a. a. O.) - für die Vergabe eines Immissionsortes zählen hierbei auch nur wenige Meter.

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.1099

    Vorbescheid; Gemengelage; Straße; trennende Wirkung

    Der von der Beklagten zum Beleg für die gegenteilige Ansicht zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Dezember 2012 (Az. 15 ZB 08.1428 - BayVBl 2011, 271) lag ein anderer Sachverhalt zugrunde.
  • VG München, 21.11.2013 - M 11 K 13.2065

    Nachbarklage

    Der Bauherr hat daher die Möglichkeit, eine Bauvoranfrage auf die Prüfung der grundsätzlichen Zulässigkeit der vorgesehenen Bebauung zu beschränken mit der Maßgabe, dass erst in dem anschließenden Baugenehmigungsverfahren zu klären ist, ob überhaupt und wenn ja mit welchen technischen Vorkehrungen und rechtlichen Maßgaben das Gebot der Rücksichtnahme sowie gesunde Wohnverhältnisse gewahrt werden können (BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 41/84 - NVwZ 1987, 884; BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428 - BayVBl 2011, 271; OVG NRW, U.v. 14.10.2013 - 2 A 204/12 - juris Rdnrn. 45 ff.).

    Zum anderen ist hierfür die konkrete Darstellung der insgesamt - d.h. nicht nur bezüglich der Verlegung der Zufahrt - erforderlichen und baulicherseits geplanten Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionen durch die Beigeladene erforderlich (BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428 - BayVBl 2011, 271).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2022 - 8 A 11419/21

    Erlass einer neuen Veränderungssperre nach erfolgreichem Normenkontrollantrag;

    Die Bauvoranfrage ist erst bescheidungsfähig, wenn diese vollständig sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 15 ZB 08.1428 -, juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 9 K 13.01121

    Baurecht

  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 15 B 19.1591

    Zurückweisung der Berufung: unzulässige Verpflichtungsklage (hier: hinreichende

  • VG Augsburg, 14.05.2014 - Au 4 K 13.1740

    Befreiung von Zahl der Vollgeschosse, Baugrenze und Grundflächenzahl nicht

  • VG Augsburg, 14.05.2014 - Au 4 K 13.1143

    Befreiung von Zahl der Vollgeschosse, Baugrenze, Wandhöhe und Flächen für

  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 9 ZB 22.1112

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid

  • VGH Bayern, 07.06.2022 - 9 ZB 20.2851

    Vorbescheid für Baugrundstück am Ortsrand

  • VGH Bayern, 11.01.2012 - 15 C 10.2937

    Kostenfestsetzungsbeschluss

  • VG Köln, 20.11.2012 - 7 K 703/11

    Anfechtungsklage Feststellungsklage Feststellungsinteresse GCP-Inspektion GmbH

  • VGH Bayern, 09.11.2022 - 15 ZB 22.2025

    Versagung der Baugenehmigung für Eventgelände - magelhafte Bauantragsunterlagen

  • VG München, 21.09.2020 - M 8 K 18.3139

    Baugenehmigung für Nutzungsänderung einer Warenhausgaststätte in eine

  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619

    Gebot der Rücksichtnahme; heranrückende Wohnbebauung; Abwehranspruch eines

  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 2 ZB 12.668

    Vorbescheid; Bestimmtheit

  • VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 ZB 08.1565

    Bauvorbescheid (nicht Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde, zulässige Standorte für

  • VG München, 30.01.2023 - M 8 K 20.2603

    Nachbarklage gegen Vorbescheid, Allgemeines Wohngebiet, *******: Bebauungsplan

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